Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die über Immobilien für folgende Anlegeprodukte verfügen kann:
- Immobilien-Sondervermögen,
- Inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen oder
- Geschlossene Publikums-AIF,
sind Sie gesetzlich verpflichtet, die zuständige Verwahrstelle beim Erwerb oder der Veräußerung des Objektes in das Grundbuch eintragen zu lassen beziehungsweise später deren Legitimation zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachzuweisen.
Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese sogenannte Grundbuchsamtbescheinigung müssen Sie bei der BaFin schriftlich beantragen.