Als Autorin oder Autor eines Spielfilms können Sie Filmfördermittel beantragen, um ein Drehbuch zu erstellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Gefördert werden kann
- die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität für programmfüllende Spielfilme (mindestens 79 Minuten)
In der Regel können Sie eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000. Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
- Mit der ersten Grundförderung von bis zu EUR 15.000 erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
- Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren EUR 15.000 an.
Beantragt wird stets die volle Fördersumme in Höhe von EUR 30.000.
Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass
- ein Hersteller ihr Drehbuch ernsthaft verfilmen will und
- bereit ist, mindestens EUR 10.000 in die Finanzierung einzubringen.
Wenn Sie Ihr Drehbuch erstellen, müssen Sie mit einer vom BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Die Stelle kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen, die das Drehbuch verbessern können, empfehlen.
Sie können die Drehbuchförderung nicht erhalten, wenn bereits eine andere Stelle Ihr Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe fördert. Erlaubt sind aber Förderungen von anderer Stelle für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, wenn die Förderungen nicht die Drehbuchentwicklung betreffen.