Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
- Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
- Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
- Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
- Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
- Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit
Zusätzlich wird die BKM einen Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten vergeben.
Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-)Prämie:
- nominierte Kurzfilme: EUR 15.000
- ausgezeichnete Kurzfilme: EUR 30.000
- mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: EUR 20.000
Die Empfänger der (Förderungs-)Prämien müssen diese zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.