Als Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheit Ihrer für den Betrieb elementaren informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse jeweils dem Stand der Technik entspricht. Das müssen Sie mindestens alle 2 Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Um Ihre Informationstechnik vor Ausfall und Angriffen von außen zu schützen, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Diese können Sie durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen dokumentieren lassen. Im nächsten Schritt übermitteln Sie dem BSI mithilfe eines Nachweisdokuments die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel.
Das BSI prüft anschließend, ob Ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Sicherheitsmängel verlangen.
Da Kritische Infrastrukturen elementar für das staatliche Gemeinwesen sind, könnten bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten. Daher ist der regelmäßige Nachweis über die Einhaltung des Standes der Technik gesetzlich vorgeschrieben.