Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG)