Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Bürgerservice / Wahlen

Postanschrift:
Aussenstelle Rathaus Clenze, Lüchower Straße 13 a
29459 Clenze
05841 126 - 520
05841 126 - 525

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Anschrift

Öffnungszeiten

Rathaus Lüchow:

Mo - Fr 9:00 - 12:30 Uhr,
Do 13:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Aussenstelle
Rathaus Clenze:

Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Terminvereinbarungen erwünscht

Online Dienste

Parken

Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 60
Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
Anzahl: 10

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft