Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung

Samtgemeinde Gartow - Bürgeramt

Postanschrift:
Springstraße 14
29471 Gartow
05846 82 - 0
05846 82 - 55

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

Teaser

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden.

Finden Sie ihren Ansprechpartner

Voraussetzungen

  • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „GewerbeAbmeldung“ - GewA 3
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeAbmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „GewerbeAbmeldung“ - GewA 3
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeAbmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Gebühr: 0,00 - 43,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
  • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck „GewerbeAbmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
  • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

Was sollte ich noch wissen?

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, zusätzlich dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Mitarbeiter

C. Holm
Raum:
Bürgerservice
Telefon05846 82-11
Fax
05846 82-55
Zuständig für:
Adress- und Personendaten ändern lassen, Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe, Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis, Anzeige eines Gaststättenbetriebes, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung, Auskunftssperre Einrichtung, Dokumente und Kopien: Beglaubigung, Durchführung von Sammlungen Informationserteilung, Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung, Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen, Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung, Fischereischein Ausstellung, Führungszeugnis Erteilung einfach, Fundsachen, Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen, Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn, Gewerbe Abmeldung, Gewerbe Anmeldung, Gewerbe Ummeldung, Kinderreisepass Ausstellung, Meldebescheinigung Erteilung, Meldebestätigung Ausstellung, Meldepflicht, Melderegisterauskunft Erteilung einfach, Personalausweis Änderung wegen Adressänderung, Personalausweis beantragen, Personalausweis Meldung wegen Diebstahl, Personalausweis Meldung wegen Verlust, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung, Reisepass Ausstellung, Reisepass Ausstellung Express, Reisepass Ausstellung vorläufig, Reisepass Meldung wegen Verlust, Rentenversicherung, Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis, Spielhallen Erlaubnis, Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung, Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme, Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung, Untersuchungsberechtigungsschein, Vorläufigen Personalausweis beantragen, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlrechtsbescheinigung, Wohnsitz Abmeldung, Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz, Wohnsitz Ummeldung, Wohnungsgeberbestätigung

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Parken

Behindertenparkplatz: am Rathaus
Parkplatz: am Rathaus

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

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