Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 32 - Ordnung

Postanschrift:
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
05841 120 - 0
05841 120 - 278

Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anschrift

Öffnungszeiten

Kreisverwaltung allgemein:

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 bis 12:30 Uhr
und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung.

Die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde sind wie folgt:
Di und Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen sind ausdrücklich erwünscht.

Online Dienste

Formulare

Antrag auf Einbürgerung

Parken

Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft