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Was erledige ich wo?

Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Postanschrift:
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
05841 120 - 0
05841 120 - 278

Leistungsbeschreibung

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Teaser

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Zuständige Stelle

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Voraussetzungen

  • Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen.
  • Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
  • Die Anzeige enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
§ 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Anzeigevordrucken.
  • Formlose Anzeige mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en

Anträge / Formulare

  • Formlose Anzeige 
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Stelle weitere Unterlagen zur Anzeige zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anschrift

Öffnungszeiten

Kreisverwaltung allgemein:

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 bis 12:30 Uhr
und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten für Fachdienst 32 - Ordnung - und Fachdienst 36 - Straßenverkehr - sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!

Online Dienste

Parken

Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft