Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Kircheneintritt: Erklärung

Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Personenstandswesen

Postanschrift:
Amtsweg 4
29439 Lüchow (Wendland)
+49 5841126-511
+49 5841126-511
+49 5841126-526

Leistungsbeschreibung

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Feitag 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Online Dienste

Parken

Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
Anzahl: 10
Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 60
Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 60
Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
Anzahl: 10

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft
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