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Was erledige ich wo?

Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 57 - Soziales und wirtschaftliche Hilfen

Postanschrift:
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)

Leistungsbeschreibung

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

§ 28 Wohngeldgesetz (WoGG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

BMWSB - Informationen zum Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anschrift

Öffnungszeiten

Kreisverwaltung allgemein:

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 bis 12:30 Uhr
und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten für Fachdienst 32 - Ordnung - und Fachdienst 36 - Straßenverkehr - sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!

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