Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 67 - Natur- und Landschaftsschutz

Postanschrift:
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
05841 120 - 0
05841 120 - 278

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.6 an. Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Anschrift

Öffnungszeiten

Kreisverwaltung allgemein:

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 bis 12:30 Uhr
und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten für Fachdienst 32 - Ordnung - und Fachdienst 36 - Straßenverkehr - sowie der Zentraldeponie in Woltersdorf!

Online Dienste

Parken

Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja

Verkehrsmittel

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