Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland und richtet sich an alle, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben: Lehrkräfte, Tagespflegepersonen, Personal in Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer oder Ehrenamtliche in Vereinen. Außerdem auch an Ausbildende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel, der Gastronomie oder im Handwerk. Hierzu zählen auch sogenannte Geheimnisträger, wie Ärztinnen und Ärzte, Hebammen sowie Psychologinnen und Psychologen. Prävention und Intervention spielen im Bundeskinderschutzgesetz eine wesentliche Rolle.
Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz schreibt vor, dass der angesprochene Personenkreis bei deutlichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung genau hinschauen und selbst aktiv werden muss. Dieser Personenkreis hat einen gesetzlichen Anspruch auf Fachberatung durch die Jugendämter, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und zu einer größeren Handlungssicherheit zu gelangen. Es geht um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegt. Auch das weitere Vorgehen kann Thema der durchweg pseudonymisierten Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, müssen den Jugendämtern konkretere Daten übermittelt werden, damit der notwendige Schutz sichergestellt werden kann.
Landkreisintern werden im Rahmen des Kinderschutzes fachliche Beratungen und Begleitungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft angeboten. Sie berät bei der Einschätzung, ob eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vorliegt, bei der Planung der nächsten Handlungsschritte, bei der Überlegung, welche Hilfen für die Familien geeignet sein könnten und wie auf die Hilfen hingewiesen werden kann. Ferner unterstützt sie bei der Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in die Gefährdungseinschätzung und informiert, wann das Jugendamt benachrichtigt werden muss. Die Fachkraft begleitet zudem bei der Vorbereitung von Gesprächen mit den Eltern und dem Kind beziehungsweise dem Jugendlichen, bei der Meldung an die zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes und bei der Kooperation mit anderen Institutionen.
Sollte es zur Datenübermittlung an das Jugendamt kommen, stellt der Landkreis Lüchow-Dannenberg den dafür benötigten Mitteilungsbogen oder auch Meldebogen zur Dokumentation einer möglichen Kindeswohlgefährdung direkt hier zur Verfügung.
Die Fachberatung Kinderschutz des Landkreises wird ab sofort zusätzlich eine Online-Beratung anbieten. Das heißt, alle Personen, die beruflich, nebenamtlich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können sich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen online mit Fragen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung an die insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz wenden. Über die Arbeit können Sie sich auch in diesem Flyer informieren.
Es ist nicht immer einfach, Anzeichen zu beurteilen und ein mögliches Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Hier soll die im Kinderschutz ausgebildete Fachkraft Hilfestellung geben – kostenfrei, anonymisiert und unter kinderschutz@luechow-dannenberg.de per Online-Beratung niedrigschwellig erreichbar. In der Online-Beratung wird gegebenenfalls ein weiteres persönliches ausführliches Beratungsgespräch vereinbart.