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Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitaten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflugen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gemäß SGB II
  • Sozialhilfe gemäß SGB XII
  • Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) gemäß Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das Bildungspaket gilt fur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen ist das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben): Diese werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewahrt.

Welche Leistungen enthält das Bildungspaket und in welchem Umfang werden diese gewährt?

  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in der Kita oder im Hort
  • Zuschuss fur das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Gebühren in der Musikschule) in Höhe von 15 Eur. monatlich pro Kind
  • Schulbedarf, z. B. Stifte, Hefte oder Schulranzen in Höhe von insgesamt 150 Eur. pro Schuljahr (100 Eur. zum 1. August und 50 Eur. zum 1. Februar - die Auszahlung fur ALG II-Empfänger erfolgt durch das Jobcenter Lüchow-Dannenberg)
  • Kostenübernahme von Tagesfahrten (auch von Kitas) und mehrtägigen Klassenfahrten
  • ergänzende angemessene Lernförderung (Vordruck: "Bestätigung der Schule" erforderlich)
  • Schülerbeförderung ab der 11. Klasse zu der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, sofern die Kosten nicht von anderer Stelle ubernommen werden

Wie kann ich bzw. mein Kind die Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen?

Eine Antragstellung ist seit dem 1. August 2019 nicht mehr erforderlich. Mit der Beantragung der Grundleistung gilt automatisch auch ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe als gestellt.  Wer Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten möchte, wird nichtsdestotrotz gebeten, das bisherige Antragsformular zu verwenden, um mitzuteilen, welche Leistungen konkret benötigt werden.

Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen wollen?

Ob Mensabetreiber, Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an den Landkreis Lüchow-Dannenberg wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

Wie konnen sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und Kitas sollten sich mit dem Landkreis in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder und können den Eltern Hinweise geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie den Nachhilfebedarf bestätigen, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 57 - Soziales & wirtschaftliche Hilfen
Königsberger Str. 10
29439 Lüchow (Wendland)
Tel.: 05841 / 120-220
E-Mail: bildung-teilhabe@luechow-dannenberg.de

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