In unserer Gesellschaft leben Menschen mit und ohne Behinderung. Behinderung, das bedeutet nach der gesetzlichen Definition durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert zu sein.
Behinderungen können vielfältige Ursachen haben; sei es von Geburt an, durch Kriegsfolgen, Krankheit oder Unfall.
Menschen, bei denen eine Behinderung im oben genannten Sinne vorliegt, oder bei denen eine solche Behinderung droht, haben ein Recht auf Hilfe.
Hierzu gehört es insbesondere, den Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Hilfe für Menschen mit Behinderung muss so gut und so umfassend wie möglich sein und dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen Rechnung tragen. Dabei können beim Vorliegen der Voraussetzungen zustehende Sachleistungen auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets zusammengefasst und ausgezahlt werden.
Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung ist ab dem Zeitpunkt der Einschulung der Jugendhilfeträger zuständig.
Welche Leistungen enthält die Eingliederungshilfe und in welchem Umfang werden diese gewährt?
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung umfasst
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Erforderlich ist zuerst ein Antrag. Das Antragsformular gibt es im Lüchower Kreishaus. Mit dem Antrag ist es seit Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich, dass einmalig eine Transparenzerklärung zur Datenerhebung eingeholt wird. Den Antrag und die Transparenzerklärung können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung oder für von Behinderung bedrohte erwachsene Menschen
Anlage zum Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder
Transparenzerklärung
Dem Antrag sind Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Vermögenswerte beizufügen.
Im Einzelfall kann auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichtet werden oder die Vorlage anderer Nachweise erforderlich sein. Die Ansprechpartnerinnen und -partner helfen hier gerne weiter.
Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt, sofern zu diesem Zeitpunkt die Leistungsvoraussetzungen erfüllt waren.
Gesetzliche Grundlage: § 99 Sozialgesetzbuch IX
Internetlink: www.soziales.niedersachsen.de/portal/live
Ansprechpartner/in
Buchstabe A-G
Kreishaus, Zimmer B 110
Telefon: 05841 120-228
Telefax: 05841 120-88550
E-Mail: eingliederungshilfe@luechow-dannenberg.de
Buchstabe H-K
Kreishaus, Zimmer B 113
Telefon: 05841 120-223
Telefax: 05841 120-88550
E-Mail: eingliederungshilfe@luechow-dannenberg.de
Buchstabe L-Ro
Kreishaus, Zimmer B 111
Telefon: 05841 120-219
Telefax: 05841 120-88550
E-Mail: eingliederungshilfe@luechow-dannenberg.de
Buchstabe Rp-Z
Kreishaus, Zimmer B 113
Telefon: 05841 120-205
Telefax: 05841 120-88550
E-Mail: eingliederungshilfe@luechow-dannenberg.de
Sozialarbeit
Kreishaus, Zimmer B 111/112
Telefon: 05841 120-204/-225
Telefax: 05841 120-88550
E-Mail: eingliederungshilfe@luechow-dannenberg.de