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Schwerbehindertenangelegenheiten

Der Landkreis begleitet Verfahren zur Feststellung von Schwerbehindertengraden.

Konkret werden Beratungen durchgeführt, Anträge ausgegeben, angenommen und zur Prüfung weitergeleitet. Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und der Zuerkennung von Merkzeichen (GdB) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Einmal monatlich hält die vg. Behörde hier im Kreishaus einen Sprechtag ab (derzeit jeder erste Mittwoch im Monat).

Gesetzliche Grundlage: Schwerbehindertengesetz (SchwbG) -Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft

Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX können Sie sich hier herunterladen:

Internetlinks: www.lsonline.niedersachsen.de und www.soziales.niedersachsen.de

Ansprechpartner/in

Landkreis Lüchow-Dannenberg, Zimmer B 106
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-213
Telefax: 05841 120-570
E-Mail: sba@luechow-dannenberg.de

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