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Wohngeld

Das Wohngeld hat die Aufgabe, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Beantragt werden kann der Zuschuss von Mietern einer Wohnung (Mietzuschuss) und von Hauseigentümern (Lastenzuschuss).

In welchem Umfang werden Leistungen gewährt?

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und dem Gesamteinkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Freibeträge und Abzüge vom Einkommen gewährt.
Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger/innen von Sozialleistungen, bei deren Berechnung bereits Kosten für die Unterkunft berücksichtigt worden sind (u.a. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag geleistet. Das Antragsformular gibt es im Kreishaus. Zudem können alle wichtigen Unterlagen hier heruntergeladen werden.

 

Dem Antrag sind Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zu den Wohnkosten, zu den melderechtlichen Daten und bei Hauseigentümern Nachweise über das Eigentum beizufügen.

Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt.

Gesetzliche Grundlage: Wohngeldgesetz

Ansprechpartner: 

Buchstaben A -L
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreishaus, Zimmer B119
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-229
Telefax: 05841 120-88570
E-Mail: wog@luechow-dannenberg.de

Buchstaben M -Z
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreishaus, Zimmer B118
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
Telefon: 05841 120-218
Telefax: 05841 120-88570
E-Mail: wog@luechow-dannenberg.de

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