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Verbraucherschutz

Überwachung von Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Genussmitteln

Der Landkreis überwacht alle Gegenstände, die Kontakt mit Lebensmitteln haben (z.B. Schneidbrett, Tasse, Besteck). Er überwacht außerdem die Herstellung von Kosmetika und die daraus entstandenen Endprodukte. Die Hersteller von Kosmetika sind meldepflichtig nach § 5 Kosmetikverordnung. Auch die Überwachung von Genussmitteln, wie z.B. Rauchwaren, Schnupftabak und Alkohol fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 39 - Veterinärwesen u. Verbraucherschutz
Tel.: 05841 / 120-291, 120-290 oder 120-294
E-Mail: verbraucherschutz@luechow-dannenberg.de

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