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Unbekannt verzogen: Landkreis Lüchow-Dannenberg nutzt ab 1. März 2022 öffentliche Zustellung über die Webseite

Bescheide des Landkreises Lüchow-Dannenberg an Privatpersonen, deren Zustellung nicht möglich ist, werden ab 1. März 2022 über die Webseite des Landkreises unter www.luechow-dannenberg.de/oeffentliche-zustellung als Information bekanntgemacht. Voraussetzung ist, dass ein Empfänger oder eine Empfängerin unbekannt verzogen ist und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg weder benannte Vertretungsberechtigte noch Zustellungsbevollmächtigte mit der Nachricht erreicht werden können. Mit der Veröffentlichung der Benachrichtigung über die Webseite beginnt eine zweiwöchige Frist nach der das Schriftstück als zugestellt gilt. Veröffentlicht werden der Vor- und Nachname sowie die letztbekannte Anschrift des Empfängers oder der Empfängerin sowie der Hinweis wo der Bescheid abzuholen ist.

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