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Beratungstag für Verfolgte der SBZ/DDR-Diktatur in Lüchow

Rund 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport - Referat 61 - alljährlich Beratungstage vor Ort. Der nächste Beratungstag findet am Dienstag, 23. Mai 2023 von 10 bis 15 Uhr im Lüchower Kreishaus im Raum 120 statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Raum ist barrierefrei erreichbar.

Betroffene können sich unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem können – gegen Vorlage des Personalausweises – Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestellt werden bzw. es gibt Beratung zur Antragstellung.

Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige der Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.

Telefonische Anfragen sind am Beratungstag unter 05841 / 120-661 möglich.

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen. Die drei Rehabilitierungsgesetze sind miteinander verzahnt und ergänzen sich.

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (Besondere Zuwendung) vor.

Die Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an.

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VerRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.

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