Mit leichter Verspätung folgt nun auch Lüchow-Dannenberg dem landesweiten Trend: Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg verzeichnet aktuell einen rückläufigen Trend bei den Zahlen der Neuinfektionen.
Nach fünf Werktagen in Folge, in denen die Zahl der Neuinfektionen der zurückliegenden sieben Tage je 100.000 Einwohner stabil unter 100 lag, enden in der Nacht zu Pfingstsonntag (23. Mai 2021) die bisherigen Einschränkungen der „Bundesnotbremse“. Die Lockerungen, die die meisten niedersächsischen Landkreise bereits seit dem 10. Mai genießen können, kommen damit ab Sonntag auch im Wendland zum Tragen.
Was bleibt, sind die Abstandsregelungen und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Insbesondere die nächtliche Ausgangssperre ist aber passé. Freuen dürfen sich die Lüchow-DannenbergerInnen konkret über diese ersten Lockerungen:
Shopping mit Termin
Der Kauf einer neuen Jeans wird einfacher: Geschäfte, deren Sortiment über die notwendige Grundversorgung hinausgeht, dürfen mit Terminvereinbarung („Click & Meet“) wieder öffnen. Für den Besuch von Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche müssen die KundInnen allerdings einen negativen Corona-Test nachweisen oder vollständig geimpft oder genesen sein.
UPDATE vom 23. Mai 2021:
Diese Testpflicht in Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche kann entfallen, wenn Lüchow-Dannenberg in punkto 7-Tage-Inzidenz längerfristig unter dem Wert von 50 liegt. Konkret ist hierfür an fünf aufeinderfolgenden Werktagen eine Inzidenz unter 50 erforderlich. Das Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg gibt durch eine Allgemeinverfügung den Zeitpunkt bekannt, an dem diese Schutzmaßnahme entfällt. Dies ist frühestens am übernächsten Tag der Fall.
Gerade bei ausgedehnteren Shoppingtouren wird empfohlen, freiwillig Selbsttests durchzuführen, um neu entstehende Infektionsketten frühzeitig erkennen und unterbrechen zu können.
Unverändert gilt in allen Geschäften die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske).
Außengastronomie auf Abstand
Ein kühles Alster unter freiem Himmel genießen – rechtzeitig zu den ersten frühlingswarmen Tagen wird dies möglich. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept: Geselliges Schunkeln kommt noch nicht infrage, denn zwischen den Tischen müssen die Abstände eingehalten werden. Die Gäste müssen an ihren Tischen bleiben – Pinkelpausen ausgenommen. Zutritt bekommt man nur mit einem negativen Testnachweis oder als nachweislich Geimpfter oder Genesener.
Beherbergung auch für Nicht-Niedersachsen
UrlauberInnen sind nun auch in Lüchow-Dannenberg wieder willkommen – und zwar nicht nur „Landeskinder“, also Menschen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, sondern auch alle anderen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die ursprüngliche Einschränkung auf ausschließlich niedersächsische Gäste am 18. Mai 2021 gekippt.
Hotels und Pensionen, Campingplätze und Jugendherbergen dürfen bis zu 60 Prozent belegt werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre. Nicht bereits geimpfte oder genesene Gäste müssen bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet werden. Auch Kinder- und Jugendfreizeiten sind mit Testungen bei der Anreise sowie zweimal wöchentlich mit maximal 50 Teilnehmenden wieder möglich.

Touristische Verkehrsmittel – nur ohne Dach
Offene Schiffe, Boote oder Kutschen, also Verkehrsmittel ohne Dach oder Plane im Fahrgastbereich, dürfen Gäste transportieren. Auch hier ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Genesene oder vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorlegen.
Museen, Galerien, Ausstellungen öffnen
Museen und Ausstellungen dürfen mit der Hälfte ihrer Kapazität und einem Hygienekonzept öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Und: Damit die Abstandsregeln durchgehend und überall eingehalten werden können, müssen die Einrichtungen wie gehabt Maßnahmen zur Besuchersteuerung ergreifen.
Kulturgenuss im Sitzen und unter freiem Himmel
Kino, Konzert oder Theater: Kulturveranstaltungen, die unter freiem Himmel und mit sitzenden Gästen stattfinden, sind mit bis zu 250 Personen möglich. Bedingung ist neben einem Hygienekonzept, dass die Veranstaltung nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den BesucherInnen ausgelegt ist. Ein klassisches Konzert ist also möglich, ein Gruppentanz-Event zum Mitmachen dagegen nicht. Der Zutritt ist außerdem nur zulässig für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene.
Kontaktsport für Kinder, Erwachsene sporteln weiterhin kontaktfrei
Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen unter freiem Himmel gemeinsam Fußball spielen oder einen anderen Kontaktsport ausüben. Die Betreuungspersonen müssen negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Erwachsene SportlerInnen müssen dagegen weiterhin auf Abstand bleiben. Neu ist, dass Erwachsene draußen jetzt kontaktfreien Sport in Gruppen machen dürfen. Dafür müssen sie negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Einzuhaltender Mindestabstand: 2 Meter. Zudem sind für jeden Sportler mindestens 10 Quadratmeter Fläche vorzusehen. Für Schwimmunterricht und Schwimmkursee dürfen Schwimmbäder – unter Auflagen – öffnen.

Negatives Testergebnis – was gilt?
Ob beim Besuch eines Museums oder eines Biergartens: An vielen Orten ist ein negatives Testergebnis vorzulegen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zulässig sind PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltests oder auch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests. Eine Liste der zugelassen Selbsttests gibt es hier: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html.
Entscheidend ist, dass diese Tests „unter Aufsicht“ durchgeführt werden. Neben den „Bürgertestungen“, die man bei seinem Hausarzt, in mehreren Apotheken oder einem der regionalen Testzentren in Anspruch nehmen kann, kann man sich vor dem Besuch eines Biergartens, einer Galerie oder einer anderen Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers auch selbst testen. Der Betreiber stellt eine Bescheinigung über das Testergebnis aus. Folgendes muss darin vermerkt sein: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der getesteten Person, der Name und der Hersteller des Tests, das Testdatum und die Testuhrzeit, der Name der Einrichtung und der Person, die den Test durchgeführt oder beaufsichtigt hat, sowie die Testart (z. B. Antigen-Schnelltest) und – natürlich – das Testergebnis. Diese Bescheinigung kann in den folgenden 24 Stunden auch an anderen Orten als Nachweis verwendet werden.
Abgesehen von den Vorgaben, die für den Schulbesuch gelten, sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre von der Testpflicht befreit.
Kontakte: Es gilt die 1-plus-2-Regel
Kontaktbeschränkungen bleiben in der Pandemie vorerst tägliches Geschäft: Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 (maßgeblich ist hier der Wert, den das Robert-Koch-Institut täglich unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht) gilt ab Pfingstsonntag die „1-plus-2-Regel“. Die Mitglieder eines Haushalts dürfen im privaten wie im öffentlichen Raum mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene oder Personen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, werden nicht mitgezählt.

Sinkt die Inzidenz unter 35 kann das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg mit Einverständnis des Landesgesundheitsamts per Allgemeinverfügung weitere Lockerungen ermöglichen. Dann käme die „10-aus-3-Regel“ zum Tragen: Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten wären dann wieder möglich.
Für die verschiedenen Bereiche des Alltags gibt es weitere Detailregelungen. Informationen hierzu bietet das Land Niedersachsen auf seinen Internetseiten unter www.niedersachsen.de/coronavirus oder telefonisch unter 0511 / 120 6000 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr, Sa., So. und Feiertag 10-17 Uhr).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.
Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.