Die Afrikanische Schweinepest rückt näher an den Landkreis Lüchow-Dannenberg heran. Nun gibt es einen ersten Fall beim Schwarzwild im Nachbarlandkreis Ludwigslust-Parchim.
Von Wildschwein zu Wildschwein verbreitet sich die Afrikanische Schweinepest nur langsam. Die Erfahrung zeigt, dass eine schnelle geografische Verbreitung häufig auf die Verschleppung von infiziertem Material durch den Menschen zurückzuführen ist.
Die erforderlichen Restriktionszonen um den Fundort in Mecklenburg-Vorpommern werden voraussichtlich bis auf wenige Kilometer an den Landkreis Lüchow-Dannenberg heranreichen. Daher weist das Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg insbesondere Revierinhaber und -inhaberinnen, Jagdgäste, Hundeführer und -führerinnen mit Jagdeinsätzen außerhalb Lüchow-Dannenbergs noch einmal dringlich auf die Pflicht hin, bei der Rückkehr in den Landkreis alle Hygienemaßnahmen zu beachten. Geschossenes Schwarzwild aus anderen Regionen sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische Schweinepest in den Landkreis gebracht werden. Außerdem dürfen keinesfalls Reste von Schwarzwild aus fremden Revieren im eigenen Revier entsorgt werden, sondern sind der Tierkörperbeseitigung zu zuführen.
Darüber hinaus sind alle Auffälligkeiten in Schwarzwildbeständen, wie zum Beispiel vermehrtes Fallwild, sofort dem Veterinäramt beziehungsweise der Jagdbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu melden. Zudem ist es wichtig, dass die Jägerschaft alle Maßnahmen zur Früherkennung, wie etwa die Beprobung von Todfunden und krank erlegtem Schwarzwild, konsequent anwendet. Besondere Vorsicht gilt auch nach Kontakt mit Wildschweinen für Jägerinnen, Jäger und Hunde. Sie sollten anschließend insbesondere nicht ohne geeignete Hygienemaßnahmen in Kontakt mit Hausschweinen kommen.
Auch Schweinehalterinnen und -halter sind aufgerufen, sich strikt an die Biosicherheitsmaßnahmen zur Prävention zu halten.
Umfangreiche und aktuelle Informationen sind sowohl auf der https://luechow-dannenberg.de/asp als auch auf der Seite des Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hinterlegt.
Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Afrikanische Schweinepest ist nicht auf Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.