Pressearchiv

Corona-Warnstufe endet: Weniger 3G-Regeln für Lüchow-Dannenberg

Grafik "Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick" (Quelle: Land Niedersachsen)Ab sofort wird der Alltag in Lüchow-Dannenberg insbesondere für Ungeimpfte vorübergehend etwas leichter. Denn die 3G-Regel (= Zugang nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) gilt in weniger Bereichen des öffentlichen Lebens. Grund ist die heutige Aufhebung der seit Sonntag (19. September 2021) geltenden „Warnstufe“.

Damit ist der Zugang zu den Innenräumen von Sportanlagen, zu Schwimmhallen, den Innenräumen von Restaurants und Cafés sowie zu körpernahen Dienstleistungen wie Friseurbetrieben oder Solarien oder zu Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 Personen nicht mehr auf Geimpfte, Getestete und Genesene beschränkt. In diesen Bereichen galt seit dem 8. September 2021 die 3G-Regel.

Unabhängig von einer Warnstufe oder einer hohen Inzidenz der Neuinfektionen gilt die 3G-Regel allerdings weiterhin bei Veranstaltungen oder Zusammenkünften mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sowie in Diskos, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Zudem können VeranstalterInnen oder BetreiberInnen sich auch dafür entscheiden, freiwillig die 2G-Regel anzuwenden. Die seit dem 22. September 2021 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung weist ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. „2G-Regel“ bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene bekommen Zugang. Der Vorteil: Im Gegenzug können dann die Abstände und die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, entfallen.

Welche Corona-Regeln sind unverändert wichtig?

Abstand halten und Maske tragen!

Diese beiden Maßnahmen haben sich in der Pandemie als besonders wirksame Maßnahmen erwiesen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren – das eigene wie das des Gegenübers. Darum sollten Abstände weiterhin eingehalten werden. Die Pflicht, Mund und Nase mit einer medizinischen Maske zu bedecken, gilt unverändert in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuches- oder Kundenverkehrs zugänglich sind (z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Hotels, in Gotteshäusern und bei Veranstaltungen) in Bus und Bahn und grundsätzlich überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Grafik Maskenpflicht (Quelle: Land Niedersachsen)

Kontaktregelungen

Es gibt aktuell keine Beschränkungen, was die Zahl der Personen angeht, die zusammenkommen darf. Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen allerdings die Kontaktdaten erhoben werden und es gilt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz – dies gilt auch für private Treffen. Bei größeren Zusammenkünften empfiehlt das Land auch im privaten Rahmen auf freiwilliger Basis die 3G-Regel anzuwenden, dann muss keine Maske getragen werden.

Grafik Private Feiern und Zusammenkünfte (Quelle: Land Niedersachsen)

Hygiene und Kontakterfassung

Öffentlich zugängliche Einrichtungen brauchen wie gehabt ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen sind weiterhin die Kontaktdaten zu erfassen, beispielsweise in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hallenschwimmbädern und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmenden (auch im privaten Bereich).

Bei Fragen zu den aktuellen Regeln hilft die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen unter

0511 / 120 6000

weiter (Mo. bis Fr. 8 bis 19 Uhr, Sa., So. & Feiertage 10 bis 17 Uhr).

Über die Warnstufen und den Leitindikator „Hospitalisierung“

Zur Einschätzung der Corona-Lage sieht das Land Niedersachsen bereits seit Ende August drei Warnstufen vor, die auf drei Indikatoren beruhen. Als „Leitindikator“ gilt seit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 22. September 2021 die „Hospitalisierung“. Dieser Wert gibt die Neuaufnahmen von Covid-19-PatientInnen in den letzten 7 Tagen je 100.000 EinwohnerInnen an. Dies ist ein landesweiter Wert. Überschreiten die Hospitalisierung und mindestens ein weiterer Indikator (die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen oder die landesweite Belegung der Intensivbetten) an fünf Werktagen in Folge bestimmte Schwellenwerte, wird per Allgemeinverfügung eine Warnstufe verkündet. Die neuen Corona-Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.

Weitere Informationen zum System der Warnstufen bietet das Land Niedersachsen unter der folgenden Adresse: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html.

Die Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg werden fortlaufend unter bekanntmachungen veröffentlicht.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert über seine Website https://www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die aktuellen Fallzahlen werden von Montag bis Freitag einmal täglich veröffentlicht: corona-virus.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Parameter

• Schriftgrad ändern: Klein Mittel Groß Sehr groß

• Farbmodus ändern: Schwarz auf Weiß Gelb auf Schwarz

• Umschalten auf Standardeinstellungen

•  zurück zu Layoutversion