In der Warnstufe 2 wird die 2G-Regel nun vielerorts zu 2G-Plus. Das bedeutet: Geimpfte und Genesene müssen nun, insbesondere in Innenräumen, zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ungeimpfte erhalten keinen Zugang. Vielerorts muss zudem eine FFP2-Maske getragen werden.
Einen Überblick über die neuen Corona-Regeln bietet die Grafik im Kopf dieser Seite und eine Pressemitteilung: hier.
Ab 2. Dezember 2021 gilt in der gesamten Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen vor dem Zutritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung gilt diese 3G-Regel bereits seit dem 24. November 2021. Zudem ist der Zutritt zum Kreishaus und seinen Außenstellen nur noch mit einem Termin möglich.
Im gesamten Kreishaus sowie den Außenstellen gilt die Maskenpflicht – für Gäste wie Mitarbeitende gleichermaßen.
Bitte halten sie durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
Das Land Niedersachsen sieht zur Beurteilung der Corona-Lage drei Warnstufen vor. Eine Warnstufe wird dann festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens ein weiterer Indikator einen bestimmten Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen überschreitet. Die Warnstufe wird per Allgemeinverfügung festgestellt. Die neuen Corona-Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag. Weitere Informationen zum System der Warnstufen bietet das Land Niedersachsen hier.
Ab 1. Dezember 2021 gilt im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Warnstufe 2.

* Datenquelle: Land Niedersachsen (Niedersachsen und Corona: Aktuelle Leitindikatoren)
** Damit eine Warnstufe greift, müssen der Leitindikator und mindestens ein weiterer Indikator bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
*** Datenquelle: Robert-Koch-Institut (www.rki.de/inzidenzen), der Inzidenzwert des RKI ist maßgeblich. Unterschiede zwischen den Fallzahlen des Landkreises und des RKI ergeben sich aus unterschiedlichen Meldewegen und -zeitpunkten.
Kontakte (neue Regeln ab 1. Dezember 2021)
Es gibt aktuell keine Beschränkungen, was die Zahl der Personen angeht, die zusammenkommen darf. Treffen sich allerdings mehr als 15 Personen, ist in Innenräumen die 2G-Plus-Regel anzuwenden. Im Außenbereich gilt 2G. Diese Beschränkungen sind auch bei privaten Treffen zu beachten.
2G bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene
2G-Plus bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene, die zudem einen negativen Test vorweisen können.
Kommen mehr als 15 Personen zusammen, müssen außerdem die Kontaktdaten erhoben werden. In Innenräumen müssen Mund und Nase bis zum Sitzplatz mit einer FFP2-Maske bedeckt werden.
Grundsätzlich sollte jeder - wenn möglich - einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Eine ausreichende Hygiene und das verstärkte Belüften von geschlossenen Räumen werden bei privaten Zusammenkünften generell empfohlen.

Maskenpflicht (neue Regeln ab 1. Dezember 2021)
Abstand halten und Maske tragen: Diese beiden Maßnahmen haben sich in der Pandemie als besonders wirksame Maßnahmen erwiesen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuches- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, gilt darum seit dem 24. November 2021 fast überall die Maskenpflicht, insbesondere in diesen Bereichen:
- Einzelhandel
- Weihnachtsmärkte (FFP2-Maske)
- Verkehrsmitteln des Personenverkehrs sowie den Haltestellen, Bahnhöfen u. ä.
- Gastronomie (Drinnen: FFP2-Maske bis zum Sitzplatz)
- Gotteshäuser (bis zum Sitzplatz)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (bei mehr als 15 Teilnehmenden, auch im privaten Rahmen: FFP2-Maske bis zum Sitzplatz)
Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder unter 14 reicht eine einfache Stoffmaske.
Ab der Warnstufe 2 greift die FFP2-Maskenpflicht.

Impf-Hotline des Landes Niedersachsen
Fragen rund um die Covid-19-Impfung? Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erreichen die Impf-Hotline des Landes unter der Nummer 0800 99 88 66 5 (Montag bis Samstag: 8-20 Uhr, an Feiertagen ist die Hotline geschlossen.)
Grundlegende Informationen zum Impfen und auch Material zum Herunterladen in verschiedenen Sprachen gibt es unter www.impfen-schuetzen-testen.de.
Impfzahlen
IMPFUNGEN DURCH DEN LANDKREIS UELZEN (Stand: 30. September 2021, 8 Uhr)
Das Impfzentrum Uelzen ist seit dem 1. Oktober 2021 geschlossen. Bitte wenden Sie sich für die Impfung an Ihren Hausarzt.
Lüchow-DannenbergerInnen:
- teilweise immunisiert: 15.001
- vollständig immunisiert: 14.842
UelzenerInnen:
- teilweise immunisiert: 37.053
- vollständig immunisiert: 35.828
(Erfasst sind hier sowohl die Impfungen im Uelzener Impftzentrum als auch die mobilen Impfungen in Einrichtungen und an den dezentralen Impfstellen in Gorleben, Dannenberg, Lüchow und Clenze. Quelle: DRK-Kreisverband Uelzen, übermittelt durch den Landkreis Uelzen.)
IMPFUNGEN IN HAUSARZTPRAXEN IN LÜCHOW-DANNENBERG (bis einschließlich 23. November 2021):
- eine Impfung:
- unter 18 Jahre: 764
- 18 bis 60 Jahre: 7.433
- 60+ Jahre: 6.859
- vollständig geimpft:
- unter 18 Jahre: 674
- 18 bis 60 Jahre: 8.463
- 60+ Jahre: 7.394
- Drittimpfung:
- unter 18 Jahre: 18
- 18 bis 60 Jahre: 360
- 60+ Jahre: 1.374
(Quelle: Land Niedersachsen)
Aktuelle Pressemitteilungen
zur Corona-Pandemie gibt es hier.
Rat und Hilfe zu aktuellen Verordnungen
Corona-Hotline des Landes Niedersachsen: 0511 / 120 6000
Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr
Publikumsverkehr in Behörden
Für den Besuch des Kreishauses besteht Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske). Alle BesucherInnen müssen beim Betreten des Kreishauses zudem ihre Kontaktdaten hinterlassen – damit man sie im Fall einer neu entstehenden Infektionskette unkompliziert kontaktieren kann. Der Landkreis empfiehlt, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren.
Notrufnummern, Rat und Hilfe
Die Corona-Krise stellt unseren Alltag auf den Kopf – und belastet manche von uns sehr. Lassen Sie sich helfen! Die wichtigsten Telefonnummern finden Sie unter www.luechow-dannenberg.de/krisentelefon.