Ferienersatzbetreuung in Kindertagestätten
Ab dem 22.06.2020 soll grundsätzlich allen Kindern ein Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen gemacht werden. Die Notbetreuung endet dann und es soll ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird es jedoch nach derzeitigem Sachstand erst ab dem geplanten Regelbetrieb ab dem 01.08.2020 wieder geben. Die Träger arbeiten auf Hochtouren daran, Konzepte für die Umsetzung der neuen Regelungen zu erarbeiten und prüfen individuell für jeden einzelnen Kita-Standort, inwieweit die Planungen der Landesregierung bei gleichzeitiger Beachtung der Hygienevorgaben umsetzbar sind.
„Wir bitten um Verständnis, dass es individuelle Lösungen für jede einzelne Kita geben wird, da nicht an jedem Standort die gleichen räumlichen und personellen Voraussetzungen vorliegen. Es ist daher auch nicht jeder Kita möglich, Angebote für eine Ferienersatzbetreuung für den gesamten Zeitraum der ursprünglich geplanten Sommerschließzeit anzubieten“, erläutert Fachdienstleiterin Dagmar Schulz.
Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ist die Not vieler Eltern und der Arbeitgeber aufgrund des langen Zeitraums der Untersagungsverfügung der Betreuungseinrichtungen jedoch bewusst.
Eltern, die nach Abstimmung mit Ihrer Kita keine Betreuung während der ursprünglich geplanten Sommerschließzeit in Anspruch nehmen können, sollten sich daher bis spätestens 18.06.2020 per E-Mail an familien-service-buero@luechow-dannenberg.de oder telefonisch unter 05841/120-350, direkt an das Familien-Service-Büro wenden. Sofern aus beruflichen oder pädagogischen Gründen ein dringender Betreuungsbedarf begründet ist, wird das Familien-Service-Büro gemeinsam mit den Kita-Trägern individuelle Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls Alternativen anbieten. Für die Inanspruchnahme einer Ferienersatzbetreuung ist nach dem Regelwerk über die Betriebskostenabrechnung des Landkreises eine Gebühr in Höhe von 20 Euro je Woche zu entrichten. „Unter Umständen kann kein Betreuungsplatz in der Kita sichergestellt werden, mit der ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Angemessene Lösungen werden dann gemeinsam besprochen“, gibt Fachdienstleiterin Dagmar Schulz zu bedenken.