Gemäß § 20 VOB/A informiert die Samtgemeinde Gartow für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag der Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden, wenn der Auftrag bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb den Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben den Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A
Gemäß § 19 VOL/A informiert die Samtgemeinde Gartow für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag der Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden: bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Dokumente:
- zurzeit keine entsprechenden Vergaben -